Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das sich aus ehrenamtlichen Laien und den hauptamtlichen Mitarbeitern der Pfarrgemeinde zusammensetzt und wird turnusgemäß alle 4 Jahre gewählt.
Für die aktuelle Amtsperiode, wurden im November 2019 durch die Gemeinde
- Frau Martina Schricker
- Frau Doris Liebenthal
- Frau Angela Merkle
- Frau Giuliana Steinbeisser
- Herr Arne Röttger
in den Pfarrgemeinderat gewählt.
In der konstituierenden Sitzung wurden Frau Schricker zur Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Herr Röttger zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Pfarrgemeinderat sorgt für das Leben und Wirken unserer Gemeinde. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl.
Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind.
Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Verwaltungsrat zuständig.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind (sofern nicht interne Angelegenheiten zu besprechen sind) öffentlich.
Wenn Sie an einer Sitzung des Pfarrgemeinderates teilnehmen und Ihr Anliegen an den PGR vorbringen möchten, so melden Sie sich bitte vorab beim PGR-Vorstand oder an unsere Pfarrsekretärin.